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Datenschutz
Eine Datenschutzerklärung darf nur die tatsächlich eingesetzten Dienste und Verarbeitungsvorgänge beschreiben. Betreiber, Hostingvertrag und technische Bestandsaufnahme liegen noch nicht vollständig vor.
Vor Veröffentlichung zu ermitteln
- Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls eines Datenschutzbeauftragten
- Hosting-Anbieter, Serverstandort, Logdaten, Zwecke, Rechtsgrundlagen und konkrete Speicherdauern
- sämtliche Cookies, Messdienste, Einbettungen, Schriften, CDN- oder Sicherheitsdienste und ihre Empfänger
- Kontaktwege und dabei verarbeitete Daten, Aufbewahrung, Empfänger und Löschabläufe
- Drittlandübermittlungen, eingesetzte Garantien und betroffene Dienstleister, soweit vorhanden
- praktisch getesteter Kanal für Betroffenenrechte und zuständige Aufsichtsbehörde
Behauptungen wie „keine Cookies“ oder feste Löschfristen dürfen erst nach technischer und vertraglicher Prüfung veröffentlicht werden. Die Information zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde muss an den realen Betrieb angepasst werden.
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